Ulrike Trinks 
  Rechtsanwältin 
 

   





Erstberatung
Die Kosten für die mündliche Erstberatung eines Verbrauchers belaufen sich je nach Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad auf höchstens € 190,00 zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.


Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
Die Gebühren für eine anwaltliche Tätigkeit richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergtungsgesetz (RVG).

Außerhalb der Vergütungssätze des RVG besteht die Möglichkeit eine Honorarvereinbarung abzuschließen.


Prozesskostenhilfe/ Verfahrenskostenhilfe
Sollten Sie die Kosten für ein gerichtliches Verfahren nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, besteht die Möglichkeit der Beantragung von Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe. Ein entsprechendes Antragsformular können Sie bei Mandatserteilung von mir erhalten. Den Antrag reiche ich für Sie bei Gericht ein.


Weitere Informationen können Ihnen bei einer telefonischen Kontaktaufnahme erteilt werden.