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Erstberatung
Die Kosten für die mündliche Erstberatung eines Verbrauchers belaufen sich je nach Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad auf höchstens € 190,00
zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
Die Gebühren für eine anwaltliche Tätigkeit richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergtungsgesetz (RVG).
Außerhalb der Vergütungssätze des RVG besteht die Möglichkeit eine Honorarvereinbarung abzuschließen.
Prozesskostenhilfe/ Verfahrenskostenhilfe
Sollten Sie die Kosten für ein gerichtliches Verfahren nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, besteht die Möglichkeit der Beantragung von Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe. Ein entsprechendes Antragsformular können Sie bei Mandatserteilung von mir erhalten. Den Antrag reiche ich für Sie bei Gericht ein.
Weitere Informationen können Ihnen bei einer telefonischen Kontaktaufnahme erteilt werden.
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